Gibt es den energiepool.ruhr bundesweit?
Das Konzept des energiepool.ruhr macht es möglich, die Belieferung
fast im gesamten Bundesgebiet anzubieten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Wer kann Energie von energiepool.ruhr beziehen?
Das energiepool.ruhr-Angebot richtet sich an alle Interessenten
mit einem Gas- und/oder Stromzähler.
Gibt es Einschränken bei den Verbrauchsmengen?
Nein, es gibt weder eine Mindestverbrauchsmenge noch eine maximale
Verbrauchsmenge.
Was kostet der energiepool.ruhr?
Wir geben alle Kosten 1 zu 1 an Sie weiter und erheben zusätzlich
lediglich eine geringe Service-Pauschale. Lesen Sie hierzu ausführlicher
unser Konzept.
Kostet der Wechsel zu energiepool.ruhr etwas?
Nein, wir berechnen keine Wechselgebühren.
Welche Kündigungsfrist besteht?
Die Kündigungsfrist beträgt bei energiepool.ruhr 6 Wochen zum
Monatsende, eine Kündigung ist jederzeit möglich, eine Vertragsbindung besteht
nicht.
Wie funktioniert der Wechsel?
Ganz einfach. Wenn Sie zu energiepool.ruhr wechseln möchten,
kündigen wir für Sie Ihren Vertrag bei Ihrem jetzigen Versorger und übernehmen
alle weiteren Formalitäten. Nach Ablauf der Kündigungsfrist sind Sie
übergangslos bei energiepool.ruhr. Voraussetzung ist lediglich der Abschluss
eines Liefervertrags mit energiepool.ruhr.
Ist es ausgeschlossen, dass das Gas bzw. der Strom beim Wechsel zu energiepool.ruhr
ausfällt?
Ja, die Versorgungsqualität und -sicherheit ist ohne Einschränkung
weiterhin gewährleistet. Der örtliche Netzbetreiber ist gesetzlich
verpflichtet, die Versorgung zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
Wie lange dauert der Wechsel?
Sobald wir eine positive Rückmeldung seitens des örtlichen
Netzbetreibers vorliegen haben, erhalten Sie von uns eine endgültige
Bestätigung. Das dauert im Regelfall max. 4 Wochen.
Muss zum Wechseltermin der Zähler abgelesen werden?
Wenn es Ihnen möglich ist, lesen Sie zum geplanten Wechseltermin
Ihren Zählerstand ab und melden diesen Ihrem örtlichen Netzbetreiber.
Warum wird von energiepool.ruhr eine Einzugsermächtigung bevorzugt?
Die internen Kosten per Bankeinzug sind wesentlich geringer als
bei einer Überweisung oder einem Dauerauftrag. Als Anbieter von guter
Energie zu einem konkurrenzfähigen Preis ist energiepool.ruhr besonders darauf
angewiesen, alle Einsparpotenziale auszuschöpfen. Der Bankeinzug hat für Sie
keinerlei Nachteile. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einer Buchung zu
widersprechen und Beträge zurückzufordern.
Zu welchen Terminen werden die Abschläge vom Konto eingezogen?
Die Abbuchung erfolgt bei der Belieferung mit Erdgas zum 1. des
Monats, bei Elektrizität zum 15. des Monats – je nach Banklaufzeit wird Ihr
Konto entsprechend belastet. Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Termine
nicht individuell anpassen können.
Was passiert mit den Abschlägen, die bereits im Rahmen des alten
Vertragsverhältnisses geleistet wurden?
Die Abschläge werden Ihnen mit der Abschlussrechnung Ihres
bisherigen Versorgers gutgeschrieben.
Durch wen erfolgt die Rechnungsstellung nach dem Wechsel?
Nachdem Sie zu energiepool.ruhr gewechselt sind, erfolgt die
Rechnungsstellungsstellung ausschließlich durch energiepool.ruhr.
Wann erfolgt die erste Abrechnung nach dem Wechsel?
Durch den Wechsel zu energiepool.ruhr bleibt in der Regel der
Ablesezeitpunkt für die Jahresabrechnung unverändert. Fand die bisherige
Ablesung zum Beispiel immer im Januar eines Jahres statt, wird die nächste
Ablesung ebenfalls im Januar durchgeführt, unabhängig zu welchem Termin Sie zu energiepool.ruhr
gewechselt sind. Alle nachfolgenden Abrechnungen erfolgen wieder in einem Ablesezeitraum
von ca. 12 Monaten. Ausgenommen sind RLM Lieferstellen, die monatlich abgerechnet
werden.
Kann eine Stichtagsabrechnung zu einem Wunschtermin erfolgen?
Selbstverständlich. Auf Wunsch können Abrechnungen zu einem Stichtag
erfolgen. Wir benötigen lediglich den Zählerstand zum Stichtag von Ihnen.
Wer liest den Zähler ab?
Der Zählerstand wird vom örtlichen
Netzbetreiber ermittelt.
Wird ein neuer Zähler benötigt?
Nein, vorhandene Gas- bzw. Stromzähler und -leitungen können
weiterhin genutzt werden. Sie bleiben Eigentum des örtlichen Netzbetreibers.
Für die Nutzung entstehen entsprechende Gebühren, die auf Ihrer Abrechnung ausgewiesen
sind.
Darf ein Zählerstand geschätzt werden?
Ja, das Schätzverfahren ist neben der Außendienst- und
Selbstablesung ein gesetzlich anerkanntes Verfahren. energiepool.ruhr hat
keinen Einfluss auf die Festlegung der Ablesemodalitäten, da der örtliche
Netzbetreiber Eigentümer des Zählers ist.
Wie wird der Gasverbrauch von kWh in m³ oder von m³ in kWh umgerechnet?
Für die Umrechnung von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh)
und umgekehrt benötigen Sie den Brennwert und die Zustandszahl. Beide Werte
können Sie dem hinteren Teil Ihrer Abrechnung entnehmen. Multiplizieren Sie den
Verbrauch in m³ mit den beiden oben genannten Werten erhalten Sie den
Verbrauchswert in kWh. Soll eine Umrechnung von kWh in m³ erfolgen, wird der
Verbrauch in kWh durch die beiden Werte geteilt.
Wo befindet sich der Zähler? Wie erkennt man die Zählernummer?
Der Zähler befindet sich in der Regel entweder in der Wohnung oder
im Keller. In einigen Wohnanlagen hat jedoch nur der Hausmeister Zugang zu den
Zählern der jeweiligen Mietparteien. Die Zählernummer befindet sich direkt auf
dem Zähler. Bei Umzügen stehen die Zählernummer und der Startzählerstand oftmals
auf dem Übergabeprotokoll. Sollte es sich nicht um einen Umzug, sondern um
einen Anbieterwechsel handeln, finden Sie die Zählernummer auf der letzten
Abrechnung des Vorversorgers.
Wer kümmert sich um die Wartung oder eine notwendige Reparatur?
Für den Ausbau, den Austausch und die Wartung des Zählers ist
ausschließlich der örtliche Netzbetreiber verantwortlich. Bitte wenden Sie sich
an dessen Wartungsservice. Sie sollten dabei auf jeden Fall die Zählernummer
zur Hand haben. Diese finden Sie auf dem Zähler selbst und auf Ihrer Abrechnung.
Wer ist bei Störungen zuständig?
Bei Störungen ist Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig, denn die
Leitungen und der Zähler sind weiterhin sein Eigentum.
Was kostet was?
Leistungskatalog (Preise in EURO)
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Netto
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Brutto
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Zwischenrechnung
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18,00 €
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21,42 €
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Mahnung
(umsatzsteuerfrei)
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5,00 €
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Rechnungszweitschrift
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3,00 €
|
3,57 €
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Erstellung
und Überwachung Ratenplan (umsatzsteuerfrei)
|
20,00 €
|
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Bearbeitungskosten Rücklastschrift
(umsatzsteuerfrei)
|
5,00 €
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Bankkosten je Rücklastschrift
(umsatzsteuerfrei)
|
nach Aufwand
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